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Heilpädagogische Tagesstätte
für Vorschulkinder






Unsere Zielgruppe

In unserer Heilpädagogischen Kindertagesstätte betreuen und fördern wir in drei Gruppen 27 Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Beginn des individuellen Schuleintrittes.

Kinder, die Auffälligkeiten und Störungen in ihrem Verhalten zeigen, die eine adäquate Betreuung in einem Regelkindergarten oder einer integrativen Einrichtung nicht möglich machen.

Förderrechtliche Voraussetzung ist das Vorliegen einer seelischen Behinderung oder die Bedrohung durch eine solche Behinderung und der sich daraus ableitende Anspruch auf Gewährung von Eingliederungshilfe.



Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten
Gezielte Gespräche sind ein wichtiger Bestandteil unserer Zusammenarbeit mit den Sorgeberechtigten. Die Bereitschaft der Eltern zu regelmäßiger und vertrauensvoller Kooperation ist ein entscheidendes Aufnahmekriterium.



Aufnahmeverfahren

  1. Anfrage durch Sorgeberechtigte bzw. Krippe, Kindergarten, Jugendamt oder Andere Fachstellen

  2. Informationsgespräch mit den Sorgeberechtigten, dem Fachdienst und der Leitung der HPT

  3. Antragstellung durch die Sorgeberechtigten in Zusammenarbeit mit der Leitung der HPT

  4. Weiterleitung der Unterlagen durch die Einrichtung an den Bezirk von Oberbayern

  5. Aufnahme in die HPT nach Zusage der Kostenübernahme durch den Bezirk


Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfe
  • Sozialgesetzbuch SGB XII, Sozialhilfe (insbesondere §§ 53 ff, §§ 75 ff)
  • Eingliederungshilfe – Verordnung nach § 60 SGB XII
  • Bayerischer Rahmenvertrag zu § 79 Abs. 1 SGB XII







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