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Ambulante Hilfen zur Erziehung Schritt für Schritt viel bewegen Ambulante Hilfen ergänzen das Angebot des Franziskushauses in idealer Form. In stationären und ambulanten Betreuungsangeboten aber auch in Kita- und Tagesgruppen betreuen wir bereits Kinder und Jugendliche und ihre Familien im Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe. ![]() Begleiteter Umgang Der durch eine sozialpädagogische Fachkraft begleitete Umgang ist eine zeitlich befristete Jugendhilfeleistung zur Unterstützung und Förderung des Kontaktes zwischen dem umgangsberechtigten Kind und wichtigen Bezugspersonen, mit dem Ziel der Normalisierung und Stabilisierung des Kontaktes auf Basis der Sensibilisierung für die Bedeutsamkeit von Bindung und Beziehung. ![]() Sozialpädagogische Familienhilfe Eltern werden aktiv und intensiv in der Wahrnehmung ihrer Erziehungs-, Versorgungs- und Bildungsaufgaben unterstützt. Dabei hat der Erziehungsauftrag der Eltern Vorrang und die „Sozialpädagogische Familienhilfe“ sieht sich als familienganzheitlicher Ansatz, welcher unterstützenden und ergänzenden Charakter hat. Die Familienmitglieder sollen eigene Kräfte und Stärken mobilisieren und damit einen Prozess der Selbsthilfe einleiten, um somit möglichst autonom und ohne Hilfestellung innerhalb der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen entwicklungsfähig zu sein. ![]() Erziehungsbeistandschaft Der Auftrag der Erziehungsbeistandschaft besteht in der Klärung und Bearbeitung konflikthafter Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen sowie in der Unterstützung und Stärkung der Erziehungsfähigkeit der Familien. Die Beratung zielt auf eine langfristige, lebensweltorientierte Problemlösung und hat aufsuchenden Charakter. Die Ziele und Inhalte, der Betreuungsverlauf und die Dauer der Erziehungsbeistandschaft richten sich individuell nach den Problemstellungen der Kinder bzw. Jugendlichen und der Familien. ![]() Ambulantes Clearing Das Ambulante Clearing ist ein Angebot, das dem Erkennen und Benennen der familiären und erzieherischen Situation bzw. des erzieherischen Bedarfs dient. Es wird eingesetzt, wenn Hilfebedarf gesehen wird, jedoch noch Unklarheit über Art und Umfang der erforderlichen Hilfe besteht. Insbesondere dient diese Maßnahme der Feststellung des Hilfebedarfs bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern bzw. ausländischen Familien, aufgrund kultureller Differenzen in Wahrnehmung, Verhalten und Normativen. |
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